Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

Lagertechnik Thilo Simlacher

 

1. Kunden

Bei unseren Kunden gehen wir davon aus, dass es sich um Vollkaufleute handelt, oder Sie sich als solche behandelt wissen wollen. Daher beschränken wir uns an dieser Stelle auf die für Sie und uns wichtigsten Punkte. Sollten Ihre Einkaufsbedingungen diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, so können Ihre nur dann zur Geltung gelangen, wenn dies ausdrücklich durch uns schriftlich bestätigt wurde.

 

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Soweit nichts anderes angegeben ist, halten wir uns an die Angebotspreise 30 Tage gebunden. Für die Annahme des Vertrages und den Umfang der Lieferung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns.

 

3. Preise

Bei den Preisen handelt es sich jeweils um Nettopreise, zuzüglich gesetzlich vorgeschriebener Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ab Lager oder ab Werk, inklusive normaler Verpackung.

Jede Preisliste veraltet, so auch unsere Preislisten. Sie werden in der Regel Anfang eines Jahres neu festgelegt und berücksichtigen verbesserte Einkaufsmöglichkeiten ebenso wie veränderte Rohstoffpreise und Lohnkosten. Veränderungen während des Jahres sind selten, aber möglich. Letztendlich verbindlich sind daher die in der jeweiligen Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise.

 

4. Verpackung

Wir bemühen uns durch geeignete Frachtführer Verpackung zu vermeiden bzw. so gering zu halten, dass keine Transportschäden zu erwarten sind. Unvermeidliche Verpackungen können Sie uns gemäß Verpackungsverordnung frei zurücksenden.

 

5. Zahlungsweise und Rechnungsform

Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen binnen 8 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu bezahlen. Andere Zahlungsarten, außer Barzahlung oder Überweisung bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Wir behalten uns vor, Aufträge nur gegen Teilvorauszahlungsregelungen bzw. Vorauskasse anzunehmen.

Wir sind berechtigt, auch  bei anderslautenden Bedingungen des Bestellers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Fall von Schecks, gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.

Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von mindestens 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Sowohl dem Auftraggeber als auch uns bleibt es vorbehalten im Einzelfall einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen.

Mahnkosten betragen für die 2te Mahnung ¤ 3.- und für die 3te Mahnung ¤ 5.- Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder unstreitige Ansprüche handelt. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch berechtigt, wenn es sich um Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

Uns steht es frei, unsere Leistungen per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail mit PDF-Anhang in Rechnung zu stellen.

6. Eigentumsvorbehalt

Wie allgemein üblich, erfolgt jede Lieferung unter folgendem Eigentumsvorbehalt: Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen Sie jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Lieferant, jedoch ohne Verpflichtung. Erlischt unser Miteigentum durch Verbindung, so geht das Miteigentum an der eigentlichen Sache wertanteilmäßig auf uns über. Diese Vorbehaltsware darf im normalen Geschäftsgang von Ihnen verarbeitet und veräußert werden, solange Sie sich nicht im Verzug befinden. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen werden bereits jetzt sicherungshalber an uns in Höhe des entsprechenden Saldobetrages abgetreten. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die abgetretenen Forderungen für uns in seinem Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers -insbesondere Zahlungsverzug- sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.

Wird Herausgabe verlangt, ist der Käufer unter Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechte - es sei denn, sie beruhen auf dem Kaufvertrag - verpflichtet, den Kaufgegenstand unverzüglich an uns FOB Lager Liesten herauszugeben. Sämtliche Kosten der Rücknahme, sowie einer anschließenden Verwertung trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn im Einzelfall der Verkäufer höhere oder Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der Verwertungserlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufpreis zusammenhängender Forderungen gutgebracht.

 

7.  Telefonische Bestellung

Gerne nehmen wir Ihre Bestellung telefonisch entgegen. Wenn Sie aus innerbetrieblichen Gründen noch einmal schriftlich bestellen, verweisen Sie bitte unbedingt an gut sichtbarer Stelle auf die „telefonische Bestellung vorab“. Ansonsten müssen wir diesen Auftrag in unserer Abwicklung als neuen Auftrag ansehen und bei zu später Stornierung auf seiner Erfüllung bestehen.

 

8. Lieferzeit

Die angegebenen Lieferzeiten gelten ab dem Tag der Auftragsbestätigung bis zur Übergabe der Ware an den Frachtführer. Dieser benötigt dann eine angemessene Zeit für die Zustellung. Da unserer Produkte teilweise auftragsbezogen und periodisch gefertigt werden sind die Lieferzeitangaben Richtwerte, die durchaus kürzer sein können, deren Überschreitung wir jedoch durch eine Lieferterminüberwachung in höchstem Maße zu verhindern suchen. Dies gilt insbesondere für schriftlich bestätigte Fixtermine. Für dennoch eintretende Lieferterminüberschreitungen, bedingt durch höhere Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung oder Leistung erheblich erschweren, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, können wir nicht haften.

Im Falle einer von uns zu vertretenden Überschreitung der Lieferfrist kommen wir erst in Verzug, wenn eine uns schriftlich zugestellte Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist.  Der Rücktritt muss uns schriftlich spätestens 2 Wochen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist erklärt werden. Ein Recht auf Rücktritt besteht nicht, wenn wir die Nachfrist ohne unser Verschulden nicht einhalten können. Andere Ansprüche, gleich welcher Art, insbesondere solche auf Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichtlieferung, sind in jedem Falle ausgeschlossen.

Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Diese können entsprechend des jeweils erbrachten Leistungsumfanges berechnet werden.

 

9. Angaben über Maße, Gewichte etc.

Angaben über Maße, Gewichte, Tragkraft, Fassungsvermögen und ähnliche Sacheigenschaften können nur annähernd maßgebend sein. Wenn diese Werte für Sie von ausschlaggebender Bedeutung sind, lassen Sie sich dies von uns als „Zusicherung“ schriftlich bestätigen. Änderungen der Produkte durch technische, umweltschützende oder qualitätsfördernde Weiterentwicklung sind vorbehalten.

 

10. Montage

Wenn aus transporttechnischen oder Transportkosten sparenden Gründen eine zerlegte Anlieferung vorteilhaft ist, sehen wir diese vor. Eine Montage erfolgt in diesen Fällen durch unsere Kunden. Montagen können auch durch uns oder Subunternehmer durchgeführt werden. Diese Kosten sind auftragsbezogen und werden separat berechnet. Für Montagen gelten unsere allgemeinen Montagebedingungen.

 

11. Transport

Mit der Übergabe der von Ihnen bestellten Ware an den Frachtführer (Post, Paketdienst, Bundesbahn oder Spediteur) gilt der Kaufvertrag als erfüllt, und das Risiko geht auf den Kunden über. Dies gilt auch für „frei Haus“ Lieferungen.

 

12. Gewährleistung

Unsere Produkte werden mit den bei normalem Gebrauch voraussetzenden Eigenschaften geliefert und haben die gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten für Kaufleute.

Offensichtliche Mängel zeigen Sie uns bitte schriftlich innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung an, nicht offensichtliche innerhalb von 3 Tagen nach Feststellung. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge bieten wir nach unserer Wahl kostenlos Nachbesserung, Minderung oder Wandlung. Hierfür steht uns eine angemessene Frist zur Verfügung. Weitergehende Ansprüche müssen wir ausschließen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.

 

13. Umtausch

Stimmen wir einem von Ihnen gewünschten Umtausch, auf den kein Rechtsanspruch besteht zu, haben Sie die gesamten daraus entstehenden Kosten zu tragen. Voraussetzung für einen solchen Umtausch ist stets der einwandfreie Zustand der auf Ihr Risiko zurückgesandten Ware. Für Umtauschlieferungen auf unsere eigene Veranlassung übernehmen wir die Kosten.

 

14. EDV-Daten

Um einen ordnungsgemäßen kaufmännischen Ablauf zu gewährleisten, müssen wir personen- und firmenbezogene Daten unserer Kunden speichern. Falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns anvertrauten Daten als nicht vertraulich.

 

15. Gerichtsstand

Sollten wir wider Erwarten unterschiedlicher Rechtsauffassung sein, so sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet für alle aus Vertragsverhältnissen mit Vollkaufleuten entstehenden Rechtsstreitigkeiten vor dem Amtsgericht Salzwedel - anhängig zu machen. In jedem Falle ist Deutsches Recht anzuwenden. Das internationale Recht findet keine Anwendung. Erfüllungsort ist der Auslieferungsort des jeweiligen Lagers.

 

16. Rechtswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenigen des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.

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